Herzlich Willkommen bei HND
Sie haben mindestens Pflegegrad 1
und suchen jemanden, der Ihnen oder ihren Liebsten im Alltag hilft und entlastet ?
dann sind Sie hier bei uns richtig!
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Tätigkeiten im Haushalt und Alltag, die von einer Firma durchgeführt werden. Also nicht von Ihnen selbst.
Was gehört zu unseren Tätigkeiten?
- Tätigkeiten im Haushalt: zum Beispiel kochen, putzen, aufräumen, staubwischen, Wäsche waschen und bügeln
- Tätigkeiten außerhalb von Haus oder Wohnung: zum Beispiel Gartenarbeit, kleinere Reparaturen oder Reinigungsarbeiten am Haus
- Unterstützende Tätigkeiten: zum Beispiel Begleitung zum Arzt oder Spaziergang, Ausführen eines Haustiers, Fahrdienste zu Behörden, Erledigung von Einkäufen oder Begleitung hierbei, Unterstützung beim Schreiben oder Telefonieren
Steht mir das zu?
Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich dabei um eine Leistung ihrer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können Sie auch haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlen. Allerdings müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, um den Entlastungsbetrag zu bekommen.
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag:
- Sie haben mindestens Pflegegrad 1.
- Sie wählen einen Anbieter, der nach Landesrecht zugelassen ist.
Der Entlastungsbetrag
Die Pflegekasse zahlt Ihnen die 125 Euro aber nicht automatisch monatlich aus, wie etwa beim Pflegegeld. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse die Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen. Da es sich hierbei um einen Kostenerstattungsanspruch handelt, verfällt dieser immer zum nächsten Kalenderjahr. Die Pflegekassen erstatten Dienstleistungen über den sogenannten Entlastungsbetrag nur, wenn der Anbieter eine landesrechtliche Zulassung hat.
Gut zu wissen:
Wir lassen uns auch für den Anspruch von den pflegebedürftigen Personen eine Abtretungserklärung geben, damit wir dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.
Der Vorteil ist, dass Sie dann nicht in Vorlage treten müssen.